Mag. Bernadette Gerstl, MSc
Schulbibliothekarin
Mag. Gegendorfer-Falb Verena
Außerdem dürfen wir jedes Jahr ein paar besonders engagierte Schüler*innen zum Team zählen, sie übernehmen Öffnungszeiten und starten sogar selbstständig Initiativen. Dafür gibt es dann auch Zertifikate der Schule. Besonders hervorheben will ich hier die Absolventinnen: Eva Lechner (heute arbeitet sie in einer großen Bibliothek), Katja Herzmanek (anschließende Schauspielausbildung).
Bibliotheksordnung der HLM HLW Krems
Schuljahr 2024/25
1. Definition der Schulbibliothek
Das MFZ (Mulitfunktionales Zentrum, Mediathek) die Bibliothek der HLM HLW Krems. Es handelt sich um eine Freihandbibliothek, so können alle Bücher und Medien im Bibliotheksraum benützt werden. Die Schulbibliothek ist auch eine Leihbibliothek.
Der Raum wird auch von Lehrenden als Unterrichtsraum verwendet.
Die Theke und der darauf befindliche PC bleiben den für die Bibliothek Zuständigen und deren Bibliotheks-HelferInnen (Bibs) vorbehalten.
Der Raum (Bereich Sachbücher und Tisch hinten) wird am Anfang des Schuljahres (d.h. bis Ende Oktober) auch für die Schulbuchaktion genutzt.
2. Bibliothekseigentum
Jegliche Beschädigung oder Beschmutzung von Bibliothekseigentum ist zu unterlassen. Das betrifft sowohl das Inventar des Raumes als auch die Medien. Diebstahl wird geahndet.
3. Entlehnen
Außer den Handbüchern können Bücher für einen Monat kostenlos entlehnt werden. DVDs haben eine Entlehnzeit von einer Woche. Eine Weitergabe an Dritte ist nur an Personen des eigenen Haushalts gestattet und der/die Entlehnende ist für die ordnungsgemäße Behandlung verantwortlich.
4. Vervielfältigen
Vervielfältigungen aus Büchern u.a. sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gestattet, jedoch haften die BenutzerInnen für alle Folgen, die sich aus Übertretungen derselben ergeben. Zum Zweck des Kopierens darf das MFZ - nach Absprache mit der Bibliotheksleitung - mit Büchern verlassen werden.
5. Verhalten in der Bibliothek
In diesem Raum soll eine konstruktive Arbeitsatmosphäre spürbar sein, auch wenn er für andere Aktivitäten außer Lesen genutzt wird. Generell und besonders in den Öffnungszeiten sorgt die Bibliotheksleitung für die Rahmenbedingungen.
Jeder Benutzer und jede Benutzerin hat die Bibliotheksordnung zu akzeptieren.
Mag. Verena Gegendorfer-Falb Mag. Bernadette Gerstl MSc
Schulbibliothekarin