Mag. Bernadette Gerstl, MSc

Schulbibliothekarin


Mag. Gegendorfer-Falb Verena

 

 


Außerdem  dürfen wir jedes Jahr ein paar besonders engagierte Schüler*innen zum Team zählen, sie übernehmen Öffnungszeiten und starten sogar selbstständig Initiativen. Dafür gibt es dann auch Zertifikate der Schule. Besonders hervorheben will ich hier die Absolventinnen: Eva Lechner (heute arbeitet sie in einer großen Bibliothek), Katja Herzmanek (anschließende Schauspielausbildung). Zurzeit ist Narisa Janko (Hauptrolle bei "Epigenetika"2020) eine große Hilfe in der Bibliothek!

Die Systematisierung und Digitalisierung der gesamten Schulbibliothek war 2015-2017 ein umfangreiches Projekt

Bibliotheksordnung der HLM HLW Krems

Schuljahr 2022/23

 

1.       Definition der Schulbibliothek

Das MFZ (Mulitfunktionales Zentrum, Mediathek) die Bibliothek der HLM HLW Krems. Es handelt sich um eine Freihandbibliothek, so können alle Bücher und Medien im Bibliotheksraum benützt werden. Die Schulbibliothek ist auch eine Leihbibliothek.

Der Raum wird auch von Lehrenden als Unterrichtsraum verwendet.

Die Theke und der darauf befindliche PC bleiben den für die Bibliothek Zuständigen und deren Bibliotheks-HelferInnen (Bibs) vorbehalten.

Der Raum (Bereich Sachbücher und Tisch hinten) wird am Anfang des Schuljahres (d.h. bis Ende Oktober) auch für die Schulbuchaktion genutzt.

2.       Bibliothekseigentum

Jegliche Beschädigung oder Beschmutzung von Bibliothekseigentum ist zu unterlassen. Das betrifft sowohl das Inventar des Raumes als auch die Medien. Diebstahl wird geahndet.

3.       Entlehnen

Außer den Handbüchern können Bücher für einen Monat kostenlos entlehnt werden. DVDs haben eine Entlehnzeit von einer Woche. Eine Weitergabe an Dritte ist nur an Personen des eigenen Haushalts gestattet und der/die Entlehnende ist für die ordnungsgemäße Behandlung verantwortlich.

4.       Vervielfältigen

Vervielfältigungen aus Büchern u.a. sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gestattet, jedoch haften die BenutzerInnen für alle Folgen, die sich aus Übertretungen derselben ergeben. Zum Zweck des Kopierens darf das MFZ - nach Absprache mit der Bibliotheksleitung - mit Büchern verlassen werden.

5.       Verhalten in der Bibliothek

In diesem Raum soll eine konstruktive Arbeitsatmosphäre spürbar sein, auch wenn er für andere Aktivitäten außer Lesen genutzt wird. Generell und besonders in den Öffnungszeiten sorgt die Bibliotheksleitung für die Rahmenbedingungen.

Jeder Benutzer und jede Benutzerin hat die Bibliotheksordnung zu akzeptieren.

 

 

 

 

HR Dir. Mag. Sabine Hardegger                                               Mag. Bernadette Gerstl MSc

Schulleitung                                                                                Schulbibliothekarin